Externer Datenschutzbeauftragter

Als DEKRA Zertifizierter Datenschutz- beauftragter, bieten wir Ihnen die Rechtssicherheit und Unterstützen an, die Ihr Unternehmen zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes benötigt.

Nach der Übergangsfrist von 2004 hat jedes Unternehmen die gesetzlichen Regelungen umzusetzen. Vor allem kleine und mittelständige Unternehmen haben keinen eigenen Datenschutzbeauftragten, sind aber trotzdem verpflichten einen Datenschutz- beauftragten zu bestellen. Dies kann ein Externer Datenschutzbeauftragter sein, der das Unternehmen berät und unterstützt.

Bestell ein Unternehmen keinen Datenschutz- beauftragten, zu spät oder nur pro-forma, drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 300.000,00 € und sogar Freiheitsstrafen.


Aufgaben und Bestellung


In Deutschland werden die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) in §4f und §4g des Bundesdatenschutz- gesetzes (BDSG) geregelt. Die wesentlichen Aufgaben sind sicherzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen des BDSG eingehalten werden.

Das BDSG schreibt die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) für alle nicht öffentliche Stellen, die personenbezogenen Daten automatisiert (EDV) verarbeitet werden und mindestens 10 Personen mit der Bearbeitung der Daten beschäftigt sind.

Bei nicht automatisierter Datenverarbeitung (manuell) greift die Vorschrift erst ab 20 Personen. Teilzeitkräfte werden voll berücksichtigt.

Die Bestellung muss schriftlich erfolgen und die Frist zur Bestellung beträgt 4 Wochen nach Aufnahme seiner Tätigkeit der Datenverarbeitung im Sinn und Umfang des §4F BDSG.