Definition eines Gutachten
Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts oder Bewertung eines Objektes im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel und ist eine formale verbindliche, mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen.Die Stellungnahme eines Sachverständigen für eine Partei wird häufig als Privatgutachten oder Parteigutachten bezeichnet.
Gerichts- und Justizgutachten
Sachverständige erstellen im Auftrag von Gerichten und Justizbehörden Gutachten, wenn ein fachlicher Rat eines Gutachters benötigt wird. In den meisten Fällen wird ein Gutachten in Zivilprozesse, Strafverfahren oder in Ermittlungen der Staatsanwaltschaft benötigt. Die Abrechnung von Gerichts- gutachten erfolgt gemäß JVEG (Justiz- vergütungs- und –entschädigungsgesetz), Honorargruppe 8 Datenverarbeitung.Versicherungsgutachten
Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben. Sie dienen oft der Feststellung eines Schadens, der Schadensursache und die Restwertermittlung sowie die Kosten der Kosten einer Schadensbeseitigung.Versicherungsgutachten werden ebenso von Versicherungsnehmern in Auftrag gegeben, um Erstattungsansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Wertgutachten
Wertgutachten dienen zur korrekten Ermittlung des tatsächlichen Wertes eines Objektes (Software, techn. Anlage). Es werden folgende Werte ermittelt:• Schadenshöhe
• Restwert
• Ertragswert
• Buchwert
• Handelswert
• Wiederbeschaffungswert
• Vergleichswert
Wertgutachten sind auch notwendig im Rahmen von Insolvenzen, Erbschaften, Fusionen, Ankauf und Verkauf sowie Restrukturierungen in Unternehmen.