EDV-Sachverständiger
Als EDV-Sachverständiger besteht meine Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv einen Sachverhalt zu beurteilen oder zu beurteilen oder zu bewerten. Das Ergebnis der Beurteilung (Gutachten) oder der Bewertung wird für jedermann verständlich dargelegt. Diskretion und Korrektheit sind Bestandteil meiner Arbeit, sowie die objektive Begutachtung des Sachverhaltes.Durch meine Tätigkeit als EDV-Sachverständiger können Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Sollte es aber dennoch ein Prozess unvermeidlich sein, dann kann ein Urteil auf Basis meiner Tätigkeit, Objektiv und Gerecht gefällt werden.