Schlichtung

Anstelle von langwierigen Rechtsverfahren werden immer mehr Schlichtungsverfahren durchgeführt. Sollten es Uneinigkeiten geben, kann ein Sachverständiger bei der Schlichtung die Konfliktursache ermitteln, bewerten und den Parteien als Vermittler Lösungsvorschläge geben. Diese dienen zur außergerichtlichen Einigung.

Vertraglich oder über die AGBs kann eine Schlichtung oder ein Schiedsgutachten geregelt sein, um bei späteren Streitigkeiten, keinen Rechtsstreit zu haben. So eine Vereinbarung ist Verbindlich.

Mediation

Eine weitere außergerichtliche Konfliktlösung ist die Mediation (Vermittlung). Der Mediator unterstützt die Parteien zu einer Lösungsfindung, in dem er zwischen den Parteien vermittelt. Der Mediator trifft in diesem Fall keine Entscheidungen bezüglich des Streitfalles, er begleitet die Parteien und ist für das Verfahren verantwortlich.

Schiedsgutachten

Sollte es Vertraglich oder über die AGBs vereinbart worden sein, dass im Fall einer Streitigkeit, ein von beiden Seiten akzeptierter Sachverständige (sollte im Vertrag oder den AGBs festgelegt sein)eine Einigung herbei führt. Diese Schiedsgutachtenentscheidung ist rechtsverbindlich und für beide Parteien bindend.

Im Allgemeinen sind die Kosten eines Schiedsgutachten deutlich geringer als ein Rechtsstreit. Die Kosten werden zwischen den Parteien geteilt, was im Vorfeld im Vertrag oder AGBs festgelegt wird. Ein weiterer großer Vorteil ist der Zeitaufwand gegenüber einem Rechtsstreit.